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   OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96   

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https://dejure.org/1996,3178
OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96 (https://dejure.org/1996,3178)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1996 - 12 U 141/96 (https://dejure.org/1996,3178)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - 12 U 141/96 (https://dejure.org/1996,3178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 278; BGB § 286; BGB § 325; BGB § 326; BGB § 667; BRAO § 50; ZPO § 767; ZPO § 797
    Pflicht des Anwalts zur Herausgabe der Handakten an Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; BRAO § 50
    Pflichten des Anwalts zur Herausgabe von Handakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 499
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Der Anwaltsvertrag ist entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag; die Handakten des Rechtsanwalts gehören zu den nach § 667 BGB herauszugebenden Unterlagen (BGHZ 109, 260, 263 = NJW 1990, 510).

    Dafür, in welchem Umfang der Mandant die bei Bearbeitung seiner Rechtsangelegenheit angefallenen Schriftstücke bereits erhalten hat, ist der Rechtsanwalt darlegungs- und beweisbelastet, da es darum geht, inwieweit der Herausgabeanspruch bereits durch Erfüllung erloschen ist (vgl. BGHZ 109, 260, 265 = NJW 1990, 510, 511).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils aus der Pflichtverletzung besteht, ist der Schaden noch nicht entstanden (BGH NJW 1996, 661 = WM 1996, 540; NJW 1996, 2929, 2930 = WM 1996, 1832).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Grundsätzlich werden Fehler eines zweiten Rechtsanwalts, der von dem Mandanten zugezogen wird, nachdem der erste Berater seine Pflichten in schadensstiftender Weise bereits verletzt hat, nicht dem Mandanten schadensmindernd zugerechnet (BGH NJW 1993, 1779, 1781; 1993, 2797, 2799).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Eine Zurechnung erfolgt nur dann, wenn der zweite Rechtsanwalt gerade dazu eingeschaltet worden ist, um den Fehler des ersten auszugleichen (BGH NJW 1994, 1211, 1212; 1994, 2822, 2824 = WM 1994, 2162, 2185).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils aus der Pflichtverletzung besteht, ist der Schaden noch nicht entstanden (BGH NJW 1996, 661 = WM 1996, 540; NJW 1996, 2929, 2930 = WM 1996, 1832).
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Eine Zurechnung erfolgt nur dann, wenn der zweite Rechtsanwalt gerade dazu eingeschaltet worden ist, um den Fehler des ersten auszugleichen (BGH NJW 1994, 1211, 1212; 1994, 2822, 2824 = WM 1994, 2162, 2185).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    c) Die Beklagte kann sich schließlich auch nicht unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1990, 1785, 1787 darauf berufen, sie habe in Vollmacht des Verkäufers St. gehandelt und der in dessen Namen erklärte Rücktritt (bzw. die Ablehnung der Erfüllung) habe als Verfügung über das abgetretene Recht gemäß §§ 398, 407 BGB dem Kläger nicht zugerechnet werden dürfen.
  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Grundsätzlich werden Fehler eines zweiten Rechtsanwalts, der von dem Mandanten zugezogen wird, nachdem der erste Berater seine Pflichten in schadensstiftender Weise bereits verletzt hat, nicht dem Mandanten schadensmindernd zugerechnet (BGH NJW 1993, 1779, 1781; 1993, 2797, 2799).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Sie müßte sich dann nämlich vorhalten lassen, daß sie für ihren Mandanten eine Erklärung abgegeben hat, der es an der erforderlichen Klarheit und Eindeutigkeit fehlte, was ohne weiteres daraus erhellt, daß sie vom Bundesgerichtshof (und zuvor auch schon vom anwaltlichen Vertreter der Käufer sowie vom mit der Vollstreckungsgegenklage in erster Instanz befaßten Landgericht) als Rücktrittserklärung gewertet worden ist, obwohl die Beklagte nach ihrem Prozeßvortrag etwas anderes zum Ausdruck bringen wollte (zur Pflicht des Anwalts zur präzisen Formulierung rechtsgeschäftlicher Erklärungen vgl. nur BGH NJW 1996, 2649, 2650 = BB 1996, 2218).
  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 94/87

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei Leistungsstörungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96
    Dabei unterscheiden sich die von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang entschiedenen Fälle von dem hier vorliegenden Sachverhalt aber dadurch, daß in den betreffenden Willenserklärungen der Gläubiger der Rücktritt entweder nur angedroht wurde (so BGH NJW-RR 1989, 201, 202) oder aber das Gestaltungsrecht kumulativ mit dem Schadensersatzbegehren geltend gemacht worden ist, so daß nicht klar war, was gemeint war (so BGH NJW-RR 1988, 1100; OLG Hamm NJW 1987, 2089).
  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 138/87

    Wirksamkeit des Rücktritts von einem Pachtvertrag über einen von einer

  • OLG Hamm, 01.12.1986 - 5 U 107/86
  • OLG Köln, 10.12.2015 - 19 U 117/15

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Herausgabe der Handakten nach Beendigung des

    Es ist auch zu erwarten, dass bei einer etwaigen erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung aus dem Herausgabetitel die erforderliche Zuordnung unschwer möglich sein wird (vergleiche BGH, Urteil vom 30.11.1989, II ZR 112/88; OLG Köln, Urteil vom 16.12.1996, 12 U 141/96; zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 13 Sa 972/13

    Herausgabe von Arbeitsmitteln

    Das Schreiben ist insbesondere nicht in das Eigentum der Rechtsanwälte C übergegangen (Anwaltsgerichtshof Celle vom 24. Juni 2013 - AGH 1/13 -, zitiert nach juris; OLG Köln vom 16. Dezember 1996 - 12 U 141/96 -, VersR 1998, 499; ähnlich für Steuerberatervertrag LG Bonn vom 20. Juni 2007 - 5 T 51/07 -, zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 24.11.2008 - 5 S 215/08

    Handakten, Rechtsanwalt, Kopiekosten

    Der Beklagten steht kein Zurückbehaltungsrecht wegen der Kopierkosten für die Handakten zu (vgl. OLG Köln v. 16.12.1996 - 12 U 141/96; LG Bonn v. 20.06.2007 - 5 T 51/07).
  • AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16

    Anwaltsvertrag - Mandantenanspruch auf Herausgabe der Handakten

    Insoweit handelt es sich um einen Erfüllungseinwand gegenüber dem Herausgabeanspruch der Klägerin, für welchen der Beklagte seinerseits darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.12.1996, Az.: 12 U 141/96).
  • OLG Jena, 26.04.2005 - 8 U 91/04
    Demgegenüber kann bei einem Herausgabeverlangen der Erfüllungseinwand nur dann wirksam geltend gemacht werden, wenn konkret angegeben werden kann, welche einzelnen Schriftstücke dem Mandanten wann übergeben wurden (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 499, 500 [OLG Köln 16.12.1996 - 12 U 141/96] ).
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